Hausordnung der VS Berndorf

1.  Frühbetreuung von 7:15 – 7:45 Uhr

Kinder berufstätiger Eltern, die zur Frühbetreuung angemeldet sind, betreten das Schulhaus beim Eingang Schubertstraße und werden in den Räumen der Nachmittagsbetreuung von einer Gemeindekraft beaufsichtigt.

 

2.  Einlass und Beaufsichtigung ab 7:45 Uhr

Kinder, die nicht für die Frühbetreuung angemeldet und vor 7:45 Uhr bei der Schule sind, müssen vor der Schule warten und unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern. Ab 7:45 Uhr werden die Kinder in der Schule von den Lehrerinnen und Lehrern beaufsichtigt und dürfen das Schulareal erst wieder nach Unterrichtsschluss bzw. nach der vereinbarten Nachmittags-betreuungszeit alleine verlassen.

 

3.  Unterrichtsbeginn 8:00 Uhr

Ermöglichen Sie Ihrem Kind durch rechtzeitiges Erscheinen in der Schule, dass es sich auf den Unterricht vorbereiten kann! Eltern werden gebeten, nur nach Terminvereinbarung am Vormittag in die Schule zu kommen, damit ungestörter Unterricht gewährleistet ist.

 

4.  Förderung der Selbständigkeit

Von Volksschulkindern kann man erwarten, dass sie selbständig die Schule betreten, sich alleine in der Garderobe zurecht finden und nach dem Unterricht die Schule selbständig verlassen. Verabschieden Sie sich daher bitte bereits vor der Schule von Ihrem Kind und erwarten Sie es auch dort wieder, falls es den Weg nicht ohnehin schon alleine bewältigen kann. Als geeigneter Treffpunkt bietet sich die Nebenfahrbahn als verkehrsfreie Zone an.

 

5.  Verkehrssituation vor der Schule

Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen oder holen, bleiben Sie bitte niemals auf der Fahrbahn oder im beidseitigen Halteverbot vor dem Eingangsbereich stehen! Damit gefährden Sie nicht nur Ihr eigenes Kind, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Viele Autos rund um die Schule verunsichern die Kinder im Straßenverkehr. Lassen Sie Ihr Kind daher bitte in angemessenem Abstand von der Schule aussteigen! Wenn niemand bis zur Eingangstüre fährt, ist dort auch kein Verkehr.

 

6.  Hausschuhpflicht

Im gesamten Schulhaus besteht Hausschuhpflicht. Beim Nachhausegehen werden die Hausschuhe in einem eigenen Sackerl in der Garderobe aufbewahrt. Um Verwechslungen auszuschließen und verlorene Hausschuhe wieder zu finden, versehen Sie bitte beide Hausschuhe mit Namen und Klasse!

 

7.  Handy in der Schule

Ein Volksschulkind braucht in der Schule kein Handy. In dringenden Fällen werden die Eltern von der Lehrerin angerufen. Sollten Sie es in Ausnahmefällen für notwendig erachten, Ihrem Kind ein Handy mitzugeben, so muss es während des gesamten Aufenthalts in der Schule ausgeschaltet in der Schultasche sein.

Bei Veranstaltungen außerhalb der Schule dürfen die Kinder kein Handy mitnehmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass unerlaubte Fotos gemacht und vielleicht sogar gepostet werden. Sollte ein Kind dennoch mit einem Handy kommen, wird es für die Zeit des Ausflugs in der Direktion aufbewahrt und dem Kind anschließend wieder ausgehändigt.

Als Vorbild sollten auch Erwachsene in und vor der Schule das Handy nur zum Telefonieren verwenden.

 

8.  Versäumter Unterricht braucht Rücksprache mit der Lehrerin

Wenn ein Kind den Unterricht nicht besuchen kann, ist es am ersten Tag in der Früh bei der Lehrerin oder in der Direktion zu entschuldigen (persönlich, telefonisch oder elektronisch). Ansteckende Krankheiten und Lausbefall sind zu melden. Weiß man schon vorher, dass das Kind die Schule nicht besuchen kann, ist dies mit der Klassenlehrerin im Vorhinein zu besprechen. Besprechen Sie in jedem Fall mit der Lehrerin, wie der versäumte Unterricht nachgeholt werden kann!

 

9.  Vorzeitiges Entlassen aus dem Unterricht muss abgesprochen sein

Sollte ein Kind aus irgendwelchen Gründen (plötzliches Unwohlsein, Arztbesuch, …) den Unterricht vorzeitig verlassen müssen, so muss es von der Schule abgeholt werden.

 

10.     Besprechungszeiten

Ab 7:45 Uhr und bis zum Ende des Unterrichts sind die Lehrerinnen und Lehrer für die Kinder da. Für Besprechungen vereinbaren Sie daher bitte immer einen Termin! Informationen können über das Mitteilungsheft oder elektronisch erfolgen.

 

11.     Wir begegnen einander höflich und wertschätzend

Grüßen, Achtung vor dem anderen und Rücksichtnahme lernt ein Kind am besten, wenn Schule und Elternhaus zusammenarbeiten. Wir sind die Vorbilder für Ihr Kind!

 

12.     Rauchverbot

Die Schule ist ein öffentliches Gebäude, es besteht daher auf dem gesamten Schulareal Rauchverbot. Dazu gehört auch der Bereich direkt vor dem Eingang. Beim Lüften strömt außerdem für die Kinder unangenehmer Zigarettengeruch in die Klassenzimmer. Bitte vermeiden Sie daher das Rauchen vor der Schule!

 VS Berndorf

Margaretenplatz 5
2560 Berndorf

 

E-mail:

vs.berndorf@noeschule.at

Tel.:0676/ 848 22 53 62

 

Diese Kontaktangaben stehen  nur für schulische Angelegenheiten zur Verfügung

 

Schulische Nachmittagsbetreuung

 

Service Mensch GmbH
Kinderhaus Berndorf

 Margaretenplatz 5

2560 Berndorf

Eingang: Schubertgasse

 

E-mail:

snb.berndorf@noe-volkshilfe.at

Tel.:0676/ 8700 27463

 

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