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VS Berndorf

 

Schulsozialarbeit

Stellungnahme Flowflex-Antigentests - Bitte lesen!

Sehr geehrte Direktorinnen,

sehr geehrte Direktoren!

 

Derzeit kursieren in manchen Medien und Plattformen kolportierte Aussagen zu den Antigen-Schnelltests.

Einige von Ihnen wurden damit schon von Elternseite konfrontiert.

Ich habe mit Fr. Mag. Hebenstreit (Juristin in der Bildungsdirektion) Kontakt aufgenommen und um Stellungnahme gebeten:

 

„Die Covid-19 Antigen-Schnelltests, die unseren Schulen zur Verfügung gestellt wurden, sind selbstverständlich Schnelltests, die nach den strengen Regeln des Medizinproduktegesetzes in Österreich zugelassen sind. Konkret kommt in Österreich in den Schulen das Produkt Flowflex SARS – Cov2 Antigen Test vom Hersteller ACON Biotech (Hangzhou) Co., Ltd. zur Anwendung, sofern Schulen eine vorübergehende Testpflicht aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens am Schulstandort anordnen.

 

Das von ACON Biotech ausgestellte Sicherheitsdatenblatt muss die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Gesetzgebung) erfüllen und alle in oben genannter Verordnung gelisteten Gefahrenstoffe anführen. Genauso müssen Verpackung und Beipacktext mit entsprechenden Gefahrensymbolen und Hinweisen versehen werden, wenn erforderlich. Sowohl das Sicherheitsdatenblatt als auch die korrekte Kennzeichnung des Tests bzw. des Beipacktextes Flowflex SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test zu Eigenanwendung wurden von der TÜV Süd GmbH (München) als unabhängige, staatlich autorisierte Stelle überprüft und die korrekte Kennzeichnung und Einhaltung der gesetzlichen Normen bestätigt. Das vorgelegte Sicherheitsdatenblatt bescheinigt darüber hinaus, dass dieses Produkt nicht die Kriterien für die Einstufung in eine Gefahrenklasse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt.“

 

Auch von Seiten des BMBWF ist eine Stellungnahme vorgesehen.

 

Ich hoffe, diese Aussagen unterstützen in der  Argumentation mit den Eltern!

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

OSRin Dagmar Pokorny, BEd.

Schulqualitätsmanagerin

(Bildungsdirektion NÖ, Außenstelle Baden)

Wir sind eine Wasserschule

Liebe Eltern,

 

Das beste Getränk für unsere Schülerinnen und Schüler ist Wasser. Deshalb nimmt unsere Schule am Programm „H2NOE“-Wasserschule von „Tut gut!“  teil.

 

Was heißt „H2NOE“-Wasserschule?

 

  • Die Kinder brauchen keine Getränke in die Schule mitzubringen.
  • Wir trinken gemeinsam Wasser.
  • Ihr Kind erhält in der Schule eine eigene Trinkflasche.
  • Wir erinnern die Kinder daran, genug zu trinken.

 

Wasser trinken ist uns wichtig!

 

  • Wer genug trinkt, kann besser denken und konzentriert mitarbeiten.
  • Wasser trinken schützt vor Karies und Übergewicht.
  •  Wasser aus der Leitung spart Plastikmüll.
  • Leichtere Schultaschen, da kein Getränk mitgebracht werden muss.
  • Wasser löscht den Durst am besten. 

 

Aus welchem Material besteht die Trinkflasche?

Die von „Tut gut!“ für die „H2NOE“-Wasserschulen zur Verfügung gestellten Trinkflaschen bestehen aus dem hochwertigen Kunststoff TritanTM.

 

Eigenschaften von TritanTM:

  • lebensmittelecht, geschmacksneutral
  • bis 80° hitzebeständig
  • spülmaschinenfest
  • sterilisierbar
  • speziell für Trinkwasser geeignet
  • langlebig
  • frei von Bisphenol A, Weichmachern/Phthalaten

 

Die Flaschen sind:

  • leicht zu reinigen
  • nahezu unzerbrechlich
  • extrem leicht 
  • Die Flaschen sind nicht mikrowellentauglich

 

Wir freuen uns auf die Umsetzung der „H2NOE“-Wasserschule und bedanken uns für Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Direktion

Corona Maßnahmen - Schuljahr 2022/23

Da wir mit dieser neuen Krankheit leben müssen, ist große Eigenverantwortung gefragt und wird auch darauf vertraut. Wer an Covid erkrankt, ist verpflichtet, das der Gesundheitsbehörde zu melden. 

Abgestimmt auf die von der Bildungsdirektion und dem Ministerium vorgeschriebenen Maßnahmen wird Folgendes in die Hausordnung aufgenommen:

  1. Meldepflicht in der Schule für alle Personen, die Covid positiv sind.
  2. Handdesinfektion oder Hände waschen unmittelbar nach dem Betreten des Schulhauses für alle Personen.
  3. Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume.
  4. Antigen-Test in der Schule bei Kindern, die Krankheitssymptome zeigen, sofern eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten aufliegt.
  5. Von der Direktion im Anlassfall verordnete Masken- (Kinder MNS, Erwachsene FFP2) und /oder Testpflicht (Antigen) bei gehäuftem Auftreten von Covid-Erkrankungen in einer Klasse für maximal 2 Wochen.
  6. Empfehlungen (daher freiwillig) zur Vermeidung großer Krankheitsverbreitung:
    1. Antigen-Tests aller Personen jeden Montag in der Früh zu Hause.
    2. Antigen- oder PCR-Test beim Auftreten von Symptomen zu Hause.

 VS Berndorf

Margaretenplatz 5
2560 Berndorf

 

E-mail:

vs.berndorf@noeschule.at

Tel.:0676/ 848 22 53 62

 

Diese Kontaktangaben stehen  nur für schulische Angelegenheiten zur Verfügung

 

Schulische Nachmittagsbetreuung

 

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2560 Berndorf

Eingang: Schubertgasse

 

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Tel.:0676/ 8700 27463

 

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